Baumfällungen im Winter

Zum Schutz brütender Vögel dürfen Bäume und Sträucher nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar gefällt oder gerodet werden. Ersatzpflanzungen sind dabei häufig Auflagen der Gemeinde. Wir stehen Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften und Durchführen der Fällung zur Seite. Auch schwierigen Umständen, wie z.B. beengte Gegebenheiten können wir uns stellen. Weitere Informationen erhalten sie unter Problembaumfällung & Rodungsarbeiten.